Teilnahmebedingungen Bonusprogramm restablo.de Punkte
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Bonusprogramm „restablo.de Punkte" (das „Bonusprogramm") der rbNext Systems GmbH, Willhoop 1, 22453 Hamburg („restablo"). Vertragspartner des Bonusprogramms ist ausschließlich restablo.
- Das Bonusprogramm richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
2. Teilnahme am Bonusprogramm
- Voraussetzung für die Teilnahme am Bonusprogramm sind die Vollendung des 18. Lebensjahres und ein bestehender Nutzeraccount bei restablo.
- Die Teilnahme am Bonusprogramm setzt eine Registrierung des Nutzers im Nutzeraccount oder in der App von restablo voraus (Opt-in). Mit der Registrierung kommt der Bonusprogramm-Vertrag zwischen restablo und dem Nutzer auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen zustande.
- Ein Anspruch auf Teilnahme am Bonusprogramm besteht nicht. restablo ist berechtigt, den Antrag auf Teilnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Rechtsnatur der Punkte
- Die im Rahmen des Bonusprogramms gutgeschriebenen Punkte sind eine unentgeltliche Treuegutschrift von restablo an den Nutzer.
- Die Punkte stellen weder eine auf Geldzahlung gerichtete Forderung gegen restablo noch ein Geldguthaben oder ein gesetzliches Zahlungsmittel dar. Eine Auszahlung der Punkte in Geld oder ein Umtausch gegen andere Wertformen ist ausgeschlossen.
- Die Punkte sind nicht auf Dritte übertragbar und werden nicht verzinst.
4. Punktearten und Punktewert
- Im Bonusprogramm gibt es zwei Arten von Punkten:
- Bestellpunkte: Punkte, die der Nutzer für Bestellungen über die Plattform von restablo erhält (Ziffer 5).
- Gutscheinpunkte: Punkte, die der Nutzer aus einem von restablo ausgegebenen Gutschein durch Aktivierung erhält (Ziffer 6).
- Der Gegenwert eines Punktes bei der Einlösung beträgt 0,01 Euro.
5. Erwerb von Bestellpunkten
- Für jeden vollen Euro des für die Bestellung an restablo zu zahlenden Betrags erhält der Nutzer einen Bestellpunkt. Beträge unterhalb eines vollen Euros werden bei der Punkteberechnung nicht berücksichtigt (Abrundung). Beispiel: Bei einem maßgeblichen Bestellbetrag von 9,70 Euro erhält der Nutzer 9 Bestellpunkte.
- Maßgeblich für die Berechnung der Bestellpunkte ist der nach Abzug von Rabatten verbleibende Bestellwert der Speisen und Getränke. Rabatte in diesem Sinne sind insbesondere Liefer-, Abhol- und Restaurantrabatte. Zusätzliche Kosten, insbesondere Liefergebühren, bleiben bei der Berechnung außer Betracht.
- Bestellpunkte werden ausschließlich für Bestellungen gutgeschrieben, bei deren Bezahlung der Nutzer keine Punkte aus dem Bonusprogramm eingelöst hat. Löst der Nutzer auch nur einen Teil des Bestellbetrags durch Punkte ein, werden für die gesamte Bestellung keine Bestellpunkte vergeben.
- Die Gutschrift der Bestellpunkte erfolgt, sobald die Bestellung erfolgreich abgeschlossen ist. Die gutgeschriebenen Bestellpunkte sind erst drei Tage nach der Gutschrift einlösbar. Diese Wartezeit dient dem Schutz vor missbräuchlicher Punktegenerierung sowie der Berücksichtigung von Stornierungen und Rückabwicklungen innerhalb dieses Zeitraums.
6. Erwerb von Gutscheinpunkten
- Gutscheine im Sinne dieser Teilnahmebedingungen werden ausschließlich von restablo ausgegeben. restablo gibt Gutscheine ausschließlich unentgeltlich im Rahmen von Werbeaktionen aus. Ein Verkauf von Gutscheinen findet nicht statt. Ein Anspruch des Nutzers auf Ausgabe von Gutscheinen besteht nicht.
- Der Gutschein wird dem Nutzer in Form eines Aktivierungscodes zur Verfügung gestellt. Die Gutscheinpunkte werden dem Punktekonto des Nutzers durch Eingabe und Bestätigung des Aktivierungscodes im Nutzeraccount oder in der App von restablo gutgeschrieben (Aktivierung).
- Jeder Gutschein hat eine Aktivierungsfrist. Diese ist im Gutschein angegeben. Wird der Gutschein nicht bis zum Ablauf der Aktivierungsfrist aktiviert, verfällt er ersatzlos.
- Gutscheinpunkte sind ab dem Zeitpunkt ihrer Aktivierung einlösbar. Die Wartezeit nach Ziffer 5 Absatz 4 gilt für sie nicht.
7. Gültigkeit der Punkte
- Bestellpunkte verfallen ein Jahr nach dem Tag des Abschlusses der zugrunde liegenden Bestellung, soweit sie bis dahin nicht eingelöst worden sind.
- Gutscheinpunkte sind nach ihrer Aktivierung für die im Gutschein angegebene Nutzungsfrist einlösbar. Die Nutzungsfrist beginnt mit der Aktivierung. Ist im Gutschein keine Nutzungsfrist angegeben, verfallen die Gutscheinpunkte drei Jahre nach dem Tag ihrer Gutschrift. Nach Ablauf der Nutzungsfrist verfallen die Gutscheinpunkte ersatzlos.
- Werden eingelöste Punkte aufgrund einer Stornierung oder Rückabwicklung des Grundgeschäfts dem Punktekonto wieder gutgeschrieben (Ziffer 9), behalten sie ihr ursprüngliches Verfallsdatum.
- Eine gesonderte Information des Nutzers über den bevorstehenden Verfall von Punkten erfolgt nicht.
8. Einlösung von Punkten
- Der Nutzer kann das im Zeitpunkt des Bestellvorgangs verfügbare Punkteguthaben beim Abschluss einer Bestellung (Checkout) auf den Bestellbetrag anrechnen lassen.
- Bei der Einlösung entscheidet der Nutzer pauschal, ob sein Punkteguthaben auf die Bestellung angerechnet werden soll. Eine selektive Auswahl einzelner Punkte ist nicht vorgesehen. Das System ermittelt automatisch die für die Bestellung erforderliche Anzahl an Punkten und belässt das überschüssige Punkteguthaben im Punktekonto.
- Sind Punkte mit unterschiedlichen Verfallsdaten vorhanden, werden zuerst die Punkte mit dem nächsten Verfallsdatum eingelöst.
- Ein Mindestpunktestand für die Einlösung besteht nicht.
- Die Punkte sind auf Bestellungen über die Plattform von restablo bei allen über die Plattform angeschlossenen Partnerbetrieben einlösbar.
- Der Nutzer kann seine Punkte bis zur vollständigen Höhe des Bestellbetrags anrechnen lassen. Reicht das eingelöste Punkteguthaben zur Deckung des Bestellbetrags aus, ist eine zusätzliche Zahlung in Geld nicht erforderlich.
9. Stornierung und Rückabwicklung
- Wird eine Bestellung vor erfolgreicher Zahlung storniert, werden weder Punkte gutgeschrieben noch dem Punktekonto entnommen.
- Wird eine bereits bezahlte Bestellung storniert oder im Übrigen rückabgewickelt, werden die zu der Bestellung gehörenden Punktebewegungen rückabgewickelt. Im Einzelnen:
- Für die rückabgewickelte Bestellung gutgeschriebene Bestellpunkte werden dem Punktekonto wieder entnommen.
- Für die rückabgewickelte Bestellung eingelöste Punkte werden dem Punktekonto wieder gutgeschrieben. Sie behalten ihr ursprüngliches Verfallsdatum.
- Bei einer teilweisen Stornierung oder einer teilweisen Rückabwicklung erfolgt die Rückabwicklung der Punkte anteilig nach dem Verhältnis des rückabgewickelten Betrags zum ursprünglichen Bestellbetrag.
10. Missbrauch und Sperrung
- Der Nutzer ist verpflichtet, das Bonusprogramm nicht missbräuchlich zu nutzen.
- Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor bei:
- systematischen Rückbuchungen (Chargebacks) bereits durchgeführter Zahlungen,
- der Weitergabe oder dem Verkauf von Punkten, Gutscheinen oder Aktivierungscodes an Dritte,
- sonstigen Handlungen, die mit der Funktion des Bonusprogramms als unentgeltlicher Treuegutschrift nicht vereinbar sind.
- Liegt eine missbräuchliche Nutzung vor, ist restablo berechtigt, das Punkteguthaben des Nutzers zu sperren, die durch die missbräuchliche Nutzung erlangten Punkte ersatzlos zu streichen und den Nutzer von der weiteren Teilnahme am Bonusprogramm auszuschließen. Weitergehende Rechte von restablo, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
- Vor einer Maßnahme nach Absatz 3 teilt restablo dem Nutzer den Sperrungsgrund in Textform mit und gibt ihm Gelegenheit, hierzu binnen einer angemessenen, mindestens vierzehntägigen Frist Stellung zu nehmen. Bei eilbedürftigem Handlungsbedarf, insbesondere bei drohendem weiteren Schaden für restablo oder Dritte, kann restablo das Punkteguthaben vorläufig auch ohne vorherige Anhörung sperren. Die Anhörung wird in diesem Fall unverzüglich nachgeholt.
- Gegen Maßnahmen nach Absatz 3 kann der Nutzer Beschwerde beim Kundenservice von restablo erheben. restablo prüft die Beschwerde unverzüglich und teilt dem Nutzer das Ergebnis der Prüfung in Textform mit.
11. Beendigung der Teilnahme durch den Nutzer
- Der Nutzer kann seine Teilnahme am Bonusprogramm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Die Beendigung erfolgt durch eine entsprechende Erklärung in Textform an restablo oder durch Nutzung der hierfür vorgesehenen Funktion im Nutzeraccount oder in der App.
- Mit Wirksamwerden der Beendigung verfallen sämtliche auf dem Punktekonto vorhandenen Punkte ersatzlos. Eine Auszahlung erfolgt nicht.
- Die Kündigung des Nutzeraccounts bei restablo gilt zugleich als Beendigung der Teilnahme am Bonusprogramm.
12. Beendigung des Bonusprogramms durch restablo
- restablo ist berechtigt, das Bonusprogramm jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu beenden. Die Beendigung wird dem Nutzer in Textform oder über den Nutzeraccount mitgeteilt.
- Bis zum Wirksamwerden der Beendigung kann der Nutzer seine Punkte nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen weiter einlösen. Punkte, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst worden sind, verfallen ersatzlos. Eine Auszahlung erfolgt nicht.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bonusprogramms ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von restablo.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
- Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Sollte der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls deutsches Recht, wobei jedoch zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
- restablo ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sofern der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, bleibt die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.